- Volkseinkommen
- 1. Begriff: In der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung Ausgangsgröße für die Darstellung der Einkommensverteilung. Das V. ist die Summe der ⇡ Arbeitnehmerentgelte sowie ⇡ Unternehmens- und Vermögenseinkommen, die Inländern (Institutionen und Personen, die ihren ständigen Sitz bzw. Wohnsitz im Inland haben) zugeflossen sind.- Unterschieden werden in funktionaler Gliederung Arbeitnehmerentgelt sowie Unternehmens- und Vermögenseinkommen, in sektoraler Gliederung die entsprechenden Einkommen nach den Sektoren.- 2. Berechnung: Das V. wird ermittelt durch Absetzen der ⇡ Abschreibungen sowie der ⇡ Produktions- und Importabgaben (vermindert um die ⇡ Subventionen) vom ⇡ Bruttonationaleinkommen (BNE). Die Unternehmens- und Vermögenseinkommen ergeben sich als Restgröße durch Abzug der Arbeitnehmerentgelte vom V. Bei der sekundären Einkommensverteilung müssen (v.a.) die an den Staat geleisteten und von ihm empfangenen laufenden ⇡ Transfers berücksichtigt werden. Resultat ist nach weiteren Korrekturen bei den privaten Haushalten deren ⇡ verfügbares Einkommen, wobei zuvor die den anderen Sektoren zufließenden Teile des V. abgezogen wurden.- Weitere Informationen unter www.destatis.de.
Lexikon der Economics. 2013.