Volkseinkommen

Volkseinkommen
1. Begriff: In der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung Ausgangsgröße für die Darstellung der Einkommensverteilung. Das V. ist die Summe der  Arbeitnehmerentgelte sowie  Unternehmens- und Vermögenseinkommen, die Inländern (Institutionen und Personen, die ihren ständigen Sitz bzw. Wohnsitz im Inland haben) zugeflossen sind.
- Unterschieden werden in funktionaler Gliederung Arbeitnehmerentgelt sowie Unternehmens- und Vermögenseinkommen, in sektoraler Gliederung die entsprechenden Einkommen nach den Sektoren.
- 2. Berechnung: Das V. wird ermittelt durch Absetzen der  Abschreibungen sowie der  Produktions- und Importabgaben (vermindert um die  Subventionen) vom  Bruttonationaleinkommen (BNE). Die Unternehmens- und Vermögenseinkommen ergeben sich als Restgröße durch Abzug der Arbeitnehmerentgelte vom V. Bei der sekundären Einkommensverteilung müssen (v.a.) die an den Staat geleisteten und von ihm empfangenen laufenden  Transfers berücksichtigt werden. Resultat ist nach weiteren Korrekturen bei den privaten Haushalten deren  verfügbares Einkommen, wobei zuvor die den anderen Sektoren zufließenden Teile des V. abgezogen wurden.
- Weitere Informationen unter www.destatis.de.

Lexikon der Economics. 2013.

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